AGB`s Privatpersonen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hochzeitsfotografie
**Stand: 04.05.2026**
**§ 1 Geltungsbereich**
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen Kevin Mielke (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Brautpaar“).
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
**§ 2 Vertragsschluss und Terminreservierung**
1. Ein verbindlicher Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
2. Mit der schriftlichen Bestätigung wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Erst nach Eingang dieser Gebühr ist der Termin fest für den Auftraggeber blockiert. Diese Gebühr wird bei der Endabrechnung vollständig auf den Gesamtbetrag angerechnet.
**§ 3 Künstlerischer Gestaltungsspielraum & Leistungserbringung**
1. Dem Fotografen wird bei der Erfüllung des Auftrags ein uneingeschränkter künstlerischer Gestaltungsspielraum eingeräumt. Dies betrifft insbesondere die Bildauffassung, die Auswahl der Motive, die Lichtsetzung und die Bildbearbeitung (Farbgebung). Reklamationen hinsichtlich des vom Fotografen bekannten künstlerischen Stils sind ausgeschlossen.
2. Der Fotograf wählt die Bilder, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, nach eigenem Ermessen aus. Es werden keine unbearbeiteten Rohdaten (RAW-Dateien) herausgegeben.
3. Der Fotograf ist bestrebt, alle besprochenen Wunschmotive festzuhalten. Aufgrund der Dynamik einer Hochzeit kann jedoch keine Garantie für die Aufnahme bestimmter Personen oder Szenen übernommen werden.
**§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen**
1. Es gilt das im Vertrag vereinbarte Honorar. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2. Eventuelle Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtung) werden im Angebot transparent ausgewiesen und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
3. Der Restbetrag (Gesamthonorar abzüglich der Reservierungsgebühr) ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung und vor Übergabe der fertigen Online-Galerie ohne Abzug fällig.
**§ 5 Stornierung durch den Auftraggeber**
1. Storniert der Auftraggeber die fotografische Begleitung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu, da der Termin in der Regel nicht kurzfristig neu vergeben werden kann.
2. Bei einer Stornierung behält der Fotograf die anfängliche Reservierungsgebühr von 20 % als Aufwandsentschädigung ein.
3. Erfolgt die Stornierung weniger als 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin, werden 50 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Bei einer Absage weniger als 14 Tage vor der Hochzeit werden 80 % berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Fotografen ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
**§ 6 Ausfall des Fotografen / Höhere Gewalt**
1. Fällt der Fotograf aufgrund von schwerer Krankheit, Unfall, Umwelteinflüssen oder anderer höherer Gewalt aus, bemüht er sich dringend um einen gleichwertigen Ersatzfotografen aus seinem Netzwerk. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
2. Kann kein Ersatz gestellt werden, wird dem Auftraggeber die bereits geleistete Reservierungsgebühr vollständig zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche gegen den Fotografen (z.B. für die Buchung eines teureren Ersatzes) sind in Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.
**§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte**
1. Das Urheberrecht an allen angefertigten Fotografien verbleibt beim Fotografen.
2. Der Auftraggeber erhält die einfachen Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Bilder dürfen im privaten Rahmen vervielfältigt und mit Freunden und Familie geteilt werden.
3. Bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken (Instagram, Facebook etc.) durch das Brautpaar ist der Fotograf namentlich zu nennen oder zu verlinken (z.B. @kevinmielke.photography).
4. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber (z.B. Verkauf, Weitergabe an Dienstleister zu deren Werbezwecken) ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
**§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers**
1. Das Brautpaar stellt sicher, dass an den jeweiligen Locations das Fotografieren gestattet ist (insbesondere in Kirchen oder Standesämtern).
2. Bei einer Buchung ab 8 Stunden stellen die Auftraggeber dem Fotografen während der Feier eine angemessene Verpflegung (Speisen und Getränke) zur Verfügung.
**§ 9 Haftung**
1. Der Fotograf haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos nach der ordnungsgemäßen Übergabe an den Auftraggeber. Die Aufbewahrung der Daten durch den Fotografen nach Abschluss des Auftrags ist ein freiwilliger Service ohne rechtlichen Anspruch.
**§ 10 Schlussbestimmungen**
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
AGB`s Geschäftsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für B2B-Dienstleistungen (Unternehmensfotografie, Videografie, Webdesign & Werbung)
Stand: 04.05.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen Kevin Mielke (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen gewerblichen Kunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend „Auftraggeber“).
Die Dienstleistungen umfassen insbesondere Unternehmensfotografie, Videoproduktion, die Erstellung von Werbekampagnen sowie die Konzeption und Programmierung von Landingpages.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige schriftliche Angebot des Auftragnehmers, in dem alle vereinbarten Leistungen (Briefing) sowie die Vergütung festgehalten werden.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (z.B. per E-Mail) des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (z.B. zusätzliche Drehtage, extra Videoclips, weitere Unterseiten der Landingpage) müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
§ 3 Abnahme und Korrekturschleifen (Videografie & Webdesign)
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, beinhaltet die Erstellung von Videos, Werbemitteln und Landingpages zwei kostenfreie Korrekturschleifen.
Änderungswünsche müssen gesammelt und innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe des ersten Entwurfs schriftlich mitgeteilt werden. Spätere oder darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand (Stundensatz) in Rechnung gestellt.
Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Entwurfs keine Rückmeldung durch den Auftraggeber, gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
§ 4 Vergütung, Drittkosten und Zahlungsbedingungen
Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Fremd- und Drittkosten (z.B. Lizenzen für Stockmaterial, Musiklizenzen, Hosting-Gebühren, Domainkosten, Werbebudget für Social Media Ads) trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten Vorschüsse zu verlangen (z.B. 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme).
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten, Texte, Logos und Zugänge (z.B. zu Webservern oder Werbekonten) zur Verfügung.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann der Auftragnehmer eine angemessene Fristverlängerung beanspruchen.
§ 6 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Rohdaten
Das Urheberrecht an allen angefertigten Fotos, Videos und Designs verbleibt beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders im Angebot definiert, die zeitlich und räumlich unbeschränkten, einfachen Nutzungsrechte für den gewerblichen Gebrauch (z.B. Website, Social Media, PR) der finalen Werke.
Die Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Verkauf von Bildrechten) erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers.
Es besteht kein Anspruch auf die Herausgabe von offenen Projektdateien, Rohdaten (RAW-Fotos) oder ungeschnittenem Videomaterial, es sei denn, dies wurde gegen ein gesondertes Buy-Out-Honorar vertraglich vereinbart.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Werke (Bilder, Videos, Screenshots der Landingpage) als Referenz für seine Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media) zu nutzen, sofern dem keine ausdrückliche Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) entgegensteht.
§ 7 Haftung und rechtliche Verantwortung (WICHTIG für Web & Werbung)
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Rechte Dritter: Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Materialien (Texte, Bilder, Markenlogos) berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter (z.B. wegen Urheber- oder Markenrechtsverletzungen) frei.
Rechtstexte (Landingpages): Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der erstellten Landingpages oder Werbeanzeigen. Die Verantwortung für die rechtliche Absicherung (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung) liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Erfolg von Werbemaßnahmen: Der Auftragnehmer schuldet bei der Erstellung von Werbekampagnen oder Landingpages die fachgerechte Ausführung, garantiert jedoch keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge (z.B. konkrete Verkaufszahlen, Leads oder Klickraten).
§ 8 Stornierung und Kündigung
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart wurde (§ 648 BGB).
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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